Die Wohnungssuche ist erfolgreich abgeschlossen, der Mietvertrag unterschrieben und die Kaution hinterlegt. Doch was passiert eigentlich mit dieser Kaution, wenn du irgendwann wieder aus deiner Wohnung ausziehst? Viele Mieter machen sich Sorgen, dass sie die Kaution nicht vollständig zurückerhalten.
Dieser Blog verrät dir, worauf du achten musst, damit du deine Kaution bei Auszug aus deiner Wohnung in Deutschland problemlos zurückerhältst.
Die Kaution in Deutschland: Rechtliche Grundlagen
Die Kaution in Deutschland ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach darf der Vermieter bei Wohnraummietverträgen eine Kaution in Höhe von bis zu drei Monatskaltmieten verlangen. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Schäden an der Wohnung, die durch den Mieter verursacht wurden.
Wichtig: Die Kaution muss der Vermieter auf einem separaten Kautionskonto anlegen. Die Kontoführungskosten trägt in der Regel der Vermieter. Du hast das Recht, dir die Kontoeröffnung und die Einzahlung der Kaution vom Vermieter schriftlich bestätigen zu lassen.
Gründe für Einbehalt der Kaution: Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Grundsätzlich muss der Vermieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses vollständig zurückzahlen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen der Vermieter berechtigt ist, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Hier sind die häufigsten Gründe:
- Mietrückstände: Wenn du als Mieter offene Mietzahlungen hast, kann der Vermieter die Kaution zum Ausgleich verwenden.
- Unsachgemäße Nutzung der Wohnung: Wenn du die Wohnung vertragswidrig nutzt und dadurch Schäden entstehen (z.B. starke Verschmutzung, unbefugte bauliche Veränderungen), kann der Vermieter die Kaution für die Beseitigung der Schäden verwenden.
- Fehlende Schönheitsreparaturen: Bist du vertraglich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug verpflichtet und hast diese nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt, kann der Vermieter die Kaution für die Durchführung der Reparaturen verwenden.
Wichtig: Der Vermieter darf die Kaution nur mit einer detaillierten Abrechnung einbehalten. Diese Abrechnung muss die offenen Forderungen (z.B. Mietrückstände, Kosten für die Beseitigung von Schäden) genau aufführen. Du hast das Recht, die Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch zu erheben.
So erhöhst du die Chancen auf eine vollständige Kautionsrückzahlung
Damit du deine Kaution bei Auszug problemlos zurückerhältst, solltest du folgende Punkte beachten:
- Mietvertrag gründlich prüfen: Lies deinen Mietvertrag vor Unterzeichnung genau durch und achte auf Klauseln bezüglich der Kaution und der Schönheitsreparaturen.
- Bilder und Protokolle bei Einzug: Fertige bei Einzug in die Wohnung aussagekräftige Fotos von allen Räumen an. Dokumentiere eventuelle vorhandene Schäden in schriftlicher Form und lasse dies vom Vermieter im Übergabeprotokoll bestätigen.
- Ordnungsgemäße Nutzung der Wohnung: Nutze die Wohnung pfleglich und behebe kleinere Schäden (z.B. tropfender Wasserhahn) umgehend.
- Fristgerechte Kündigung: Kündige deine Wohnung fristgerecht gemäß den Regelungen im Mietvertrag.
- Wohnungsübergabe: Übergabe die Wohnung bei Auszug in einem ordnungsgemäßen und besenreinigten Zustand. Vereinbare mit deinem Vermieter einen Termin für die Wohnungsübergabe und lass den Zustand der Wohnung im Übergabeprotokoll festhalten.
- Quittungen aufbewahren: Bewahre Quittungen für Reparaturen oder Renovierungsarbeiten, die du während der Mietzeit durchgeführt hast, sorgfältig auf.
Hilfe bei Streitigkeiten mit dem Vermieter: Mietervereine und Rechtsberatung
Sollte es bei der Rückzahlung der Kaution zu Streitigkeiten mit deinem Vermieter kommen, kannst du dich an einen Mieterverein wenden. Mietervereine beraten ihre Mitglieder in allen Fragen rund um das Mietverhältnis und können dich auch bei der Durchsetzung deiner Ansprüche auf die Kaution unterstützen.
Im Zweifelsfall lohnt sich auch die Hinzuziehung eines Anwalts für Mietrecht. Ein Anwalt kann dich bei der Prüfung der Kautionsabrechnung beraten und deine Rechte gegenüber dem Vermieter vertreten.
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